Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://digitale-agenda.lvr.de/ mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik vereinbar.

Weitere barrierefreie Unterstützung

Die Website bietet die Vorlesefunktion „ReadSpeaker“ an. Durch Klicken
auf den "Vorlese"-Button wird der Text einer Seite vorgelesen.
Der gesamte Text kann auch als Audio-Datei heruntergeladen werden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Website ist mit der BITV vollständig vereinbar.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde am 05.08.2021 erstellt.

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Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit dem LVR aufnehmen möchten, schicken Sie uns gerne eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen,
Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen
über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson im LVR-Fachbereich Kommunikation: andrea.steinert@lvr.de

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen
Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage
verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere
Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und
mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und
für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite berufskolleg-duesseldorf.lvr.de keine zufriedenstellenden
Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht
die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes
Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.