
Digitalisierung ohne Diskriminierung
Die Gestaltung der Digitalisierung im LVR soll zum Abbau von Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, aber auch der sozialen Herkunft beitragen. Digitalisierung wirkt dann im Sinne der Antidiskriminierung und dient der Förderung von Gleichbehandlung, wenn der Zugang zu Soft- und Hardware, Verfahren sowie IT-Ausstattung nicht aufgrund eines oder mehrerer der oben genannten Kriterien erschwert wird. Ebenso gilt es, die Mitarbeitenden und Bürger*innen für die Gefahr der Gewalt im digitalen Raum zu sensibilisieren. Wir bauen auf werteorientierte und diskriminierungsfreie KI und Algorithmen, um eine menschenzentrierte Digitalisierung zu gewährleisten.