Brücke, die in der Mitte in einen digitalen Strang übergeht. Im Hintergrund sind die Skyline von Köln sowie die Bürogebäude der Zentralverwaltung des LVR zu sehen.

Digitale Inklusion

Wir wollen mit Digitalisierung einen Beitrag zur Inklusion leisten. Deshalb sollen unsere digitalen Informationsangebote und Leistungen bereits während der Entstehung konsequent am Maßstab der Barrierefreiheit ausgerichtet werden. Neue Möglichkeiten der Barrierefreiheit können zudem durch die Digitalisierung in den Dienststellen und Einrichtungen des LVR geschaffen werden. Gesellschaftliche Ungleichheiten sollen mit Hilfe von digitalen Lösungen reduziert werden.

Wir verstehen Digitalisierung als Möglichkeit, mehr Teilhabe in der Arbeitswelt und am Leben zu schaffen.

Digitale Angebote konsequent barrierefrei ausgestalten

Menschen mit Behinderung dürfen durch Digitalisierung nicht ausgegrenzt werden. Wir sehen es genau anders herum: Digitalisierung als Treiber und Ermöglicher von Inklusion. Bei der Beschaffung oder Bereitstellung neuer digitaler Lösungen orientieren wir uns deshalb an dem Prinzip „Barrierefreiheit by Design“. Das bedeutet, dass Barrierefreiheit bei der Einführung oder Entwicklung digitaler Lösungen von Beginn an zu beachten ist. Bestehende und zukünftige digitale Lösungen im LVR werden auf ihre Barrierefreiheit hin überprüft. Menschen mit Behinderung werden im Rahmen partizipativer Formate in die Entwicklungsprozesse von digitalen Lösungen frühzeitig miteinbezogen. Dies geschieht nach dem Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention „nicht ohne uns über uns“, etwa durch Einbindung der Personal- und Schwerbehindertenvertretungen. Es gilt, die kulturellen, sprachlichen und kognitiven Barrieren im digitalen Raum zu überwinden.

Barrierefreiheit im Digitalen kann positive Auswirkungen auf die Arbeitserledigung der Mitarbeitenden haben, gerade mit Blick auf neue integrierte Kommunikationslösungen. Diese werden leichter zugänglich und nutzbar für alle und sollen somit eine bessere Zusammenarbeit unter den Mitarbeitenden unterstützen. Die Prinzipien der Barrierefreiheit gelten in gleichem Maße für digitale Kommunikation, für Bildungsarbeit und für den Zugang zu digitalen Kulturangeboten des LVR. Neben digitaler Kommunikation gilt es auch, Barrieren rund um die digitale Antragsstellung und Leistungserbringung abzubauen, sei es bei bestehenden oder neuen Prozessen. Wichtig sind die Prinzipien der Barrierefreiheit beispielsweise bei der Arbeit rund um das Onlinezugangsgesetz (OZG) und bei der Neugestaltung des Webauftritts des LVR (LVR.de und Social Media). Als Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung engagiert sich der LVR somit im digitalen Raum für ein möglichst hohes Maß an Barrierefreiheit.

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