Person steht vor einem Whiteboard und hält ein Tablet in der Hand. Im Hintergrund befindet sich Justitita, die Göttin der Gerechtigkeit.

Rechtlicher Gestaltungsrahmen

Die Digitalisierung findet im Rahmen gesetzlicher Vorgaben statt. Diese verstehen wir als Leitplanken und nutzen sie als Innovationstreiber. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Zugangs zu Fördergeldern. Die gesetzlichen Vorgaben werden nicht als Hürden gesehen, sondern als Ermöglicher für sinnvolle und innovative Lösungen. Sofern der LVR im Bereich der Digitalisierung die Notwendigkeit sieht, auf die Ausgestaltung von gesetzlichen Vorgaben einzuwirken, versuchen wir, im Rahmen der kommunalen Familie auf entsprechende Anpassungen hinzuwirken. Darüber hinaus kann die Digitalisierung die Rechtssicherheit erhöhen, beispielsweise durch die transparente Strukturierung von digitalen Prozessen.

Wir nutzen gesetzliche Vorgaben als Gestaltungsantrieb zur digitalen Transformation.

Der Rechtsrahmen als Ermöglicher der Digitalisierung

Der Datenschutz ist ein hohes Gut. Um einen reibungslosen Umgang mit Daten zu ermöglichen, vermitteln wir den Mitarbeitenden Informationen und Wissen zum Datenschutz. Wenn Daten verarbeitet werden sollen, ist der Datenschutz Maßstab einer angemessenen Informationsverarbeitung. Im Besonderen gilt dies für den Schutz von Sozialdaten.

Daten werden im Rahmen der Datensicherheit vertraulich behandelt und vor Manipulationen geschützt, da nur so die Aussagekraft der Daten gewahrt werden kann. Rechtssicherheit kann durch eine rechtskonforme Datenspeicherung und entsprechende Löschkonzepte gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erreicht werden.

Wir unterstützen einen Abbau von Bürokratie durch eine Reduzierung der Datenabfragen. Verwaltungsverfahren werden vereinfacht und digital gestützt, was zu einer höheren Effizienz sowie Geschwindigkeit der Abläufe führt. So sorgt zum Beispiel das Onlinezugangsgesetz (OZG) mit seinem once-only-Prinzip dafür, dass Bürger*innen Standardinformationen für Behörden nur einmal mitteilen müssen. Perspektivisch wollen wir Daten über die Grenzen des eigenen Zuständigkeitsbereichs hinaus mit Zustimmung der Bürger*innen innerhalb des Verbands und auch extern mit anderen Leistungsträgern austauschen. Hiermit wollen wir erreichen, dass die Bürger*innen schneller und niedrigschwelliger auf Leistungen zugreifen können.

Dort, wo sinnvoll und rechtlich möglich, sollen Daten, Verfahren und Anwendungen im Sinne der Konzepte Open Source und Open Data zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht mit besonderer Rücksicht auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte.

Einen Digitalisierungsschub in den LVR-Kliniken löst das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und die damit verbundenen Fördermittel aus, die in die Erhöhung des Digitalisierungsgrades der klinischen Anwendungen und der klinikspezifischen IT-Sicherheitssysteme investiert werden.

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